Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 29.10.2026 · nur für Unternehmer
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§ 1 Geltung, nur für Unternehmen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von SAYKI CRM zwischen [noch einzutragen: anbieter.name] („Anbieter“) und dem Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt das bei der Registrierung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
Mit der Registrierung kommt ein Vertrag über eine kostenlose Testphase zustande; ihre Dauer und ihr Umfang ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Sie endet von selbst; es entstehen keine Kosten und keine Kündigung ist nötig. Ein kostenpflichtiger Tarif kommt erst zustande, wenn der Inhaber ihn auf der Seite „Tarif & Abrechnung“ bucht und die Zahlung bei Stripe abschließt.
§ 3 Leistungen
SAYKI CRM ist eine Software im Browser für Kundenbeziehungen (CRM): Unternehmen und Kontakte, Leads, Verkaufschancen in einer Pipeline, Aufgaben und Termine, Angebote als PDF, Berichte, Import und Export sowie ein Dashboard. Der Anbieter betreibt die Software bei einem Hosting-Anbieter (IONOS SE, Rechenzentrum innerhalb der EU) und stellt sie über das Internet bereit.
Die Software unterstützt, ersetzt aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Angebote, Summen, Steuersätze und Prognosen prüft der Kunde vor der Verwendung selbst; für den Inhalt seiner Angebote ist er verantwortlich.
§ 4 Tarife und Preise
Tarife, Preise, Mengen (Nutzer, Datensätze), Zahlweise und Laufzeiten ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Es ist Bestandteil des Vertrags. Maßgeblich ist die Fassung, die bei der Buchung eines Tarifs gilt; für spätere Änderungen gilt § 10. Die Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung); Rechnungen weisen deshalb keine Umsatzsteuer aus.
§ 5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Zeitraum über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen stellt Stripe im Namen des Anbieters aus; sie sind unter „Rechnungen und Zahlung“ abrufbar. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung auf Lesen und Exportieren beschränken.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt mit der Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe und wird über dessen Kundenportal gekündigt („Rechnungen und Zahlung“ unter „Tarif & Abrechnung“). Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam; bis dahin bleibt der Tarif nutzbar. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Nach Vertragsende
Nach Ende der Testphase oder des Vertrags bleiben die Daten 90 Tage lesbar und als ZIP-Datei exportierbar. SAYKI kündigt die Löschung bei Beginn der Frist und sieben Tage vor ihrem Ablauf per E-Mail an und löscht die Daten danach automatisch. Bucht der Kunde innerhalb der Frist einen Tarif, wird nichts gelöscht. Eine vorzeitige Löschung kann der Kunde per E-Mail an [noch einzutragen: anbieter.email] verlangen. Seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt der Kunde selbst, etwa über den Export.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten geheim halten; für alle Nutzer wird die Zwei-Faktor-Anmeldung dringend empfohlen.
- Nur Daten eintragen, die er rechtmäßig verarbeiten darf, und die betroffenen Personen (z. B. Ansprechpartner seiner Kunden und Interessenten) nach Art. 13 und 14 DSGVO informieren.
- Werbung per E-Mail an Kontakte nur mit deren Einwilligung oder in den Grenzen des § 7 Abs. 3 UWG versenden; die Software dokumentiert die Einwilligung, verschickt aber selbst keine Werbung.
- Keine Schadsoftware hochladen, die Software nicht automatisiert abfragen oder überlasten und keine Sicherheitsmaßnahmen umgehen.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene Zwecke seines Unternehmens zu nutzen und seinen Mitarbeitern im Rahmen der gebuchten Nutzerzahl Zugänge zu geben.
Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten oder besteht ein konkreter Verdacht auf Missbrauch, darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zum Schutz der Software, anderer Kunden oder Dritter nötig ist. Er teilt das dem Inhaber unverzüglich mit und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Daten bleiben in dieser Zeit erhalten.
§ 9 KI-Funktionen mit eigenem Schlüssel des Kunden
(1) Berechnungen, Prognosen und Berichte erstellt die Software selbst nach festen Regeln, ohne künstliche Intelligenz.
(2) Zusätzlich bietet die Software optionale KI-Funktionen (Texte entwerfen, Zusammenfassen, nächsten Schritt vorschlagen, Notizen ordnen). Sie sind ausgeschaltet, bis der Kunde einen eigenen API-Schlüssel des Anbieters Mistral AI SAS, Paris, Frankreich („Mistral“) einträgt und der Übermittlung zustimmt. Den Vertrag mit Mistral schließt der Kunde selbst; die Kosten rechnet Mistral direkt mit ihm ab. Der Kunde ist dafür verantwortlich, mit Mistral die nötigen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zu treffen und die Übermittlung gegenüber seinen Kunden und Kontakten zu rechtfertigen.
(3) Nur bei einem Klick auf einen KI-Knopf übermittelt die Software Inhalte des jeweiligen Datensatzes und seines Verlaufs an Mistral – ohne E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtstage und Einwilligungsnachweise. Der Anbieter speichert den Schlüssel verschlüsselt und gibt ihn nicht heraus.
(4) Ergebnisse der KI sind Vorschläge. Sie können falsch oder unvollständig sein und werden als „KI-Entwurf“ gekennzeichnet. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung; übernommen wird nur, was ein Mensch bestätigt. Für Inhalte, die der Kunde ungeprüft verwendet, haftet der Anbieter nicht über § 11 hinaus.
(4a) Eine feste Monatsgrenze für KI-Anfragen gibt es nicht. Der Kunde kann sich in der Software freiwillig eine eigene Grenze je Monat setzen und in seinem Mistral-Konto ein Ausgabenlimit festlegen. Zum Schutz des Dienstes kann der Anbieter die Zahl der Anfragen je Person und Minute begrenzen (Preis- und Leistungsverzeichnis).
(5) Der Kunde kann den Schlüssel jederzeit entfernen; die KI-Funktionen sind dann sofort aus.
(6) Entsprechendes gilt für den E-Mail-Versand aus der Software über das eigene Postfach des Kunden: Den Vertrag mit seinem E-Mail-Anbieter schließt der Kunde selbst. Er versendet keine Werbung ohne die dafür nötige Einwilligung (§ 7 UWG) und keine Massen-E-Mails; die Software begrenzt Empfänger und Anzahl.
§ 10 Verfügbarkeit und Änderungen
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel an, ausgenommen angekündigte Wartung und Störungen außerhalb seines Einflusses. Er darf die Software weiterentwickeln, wenn die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Änderungen dieser Bedingungen oder des Preis- und Leistungsverzeichnisses, die laufende Verträge betreffen – insbesondere Preisänderungen –, kündigt er mindestens 6 Wochen vorher per E-Mail an; der Kunde kann bis zum Inkrafttreten kündigen.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, dem der Kunde bei der Registrierung zugestimmt hat.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [noch einzutragen: agb.gerichtsstand], soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.